
Beauftragte für Chancengleichheit

Über uns
Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Umsetzung des im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Gleichstellungsauftrages und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Verwirklichung von Gleichstellungsstrukturen. Ihre Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten sind im Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt.

Chancengleichheit
Im Rahmen des Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG) des Landes Baden-Württemberg bedeutet Chancengleichheit, dass Frauen und Männer im öffentlichen Dienst die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten haben.

Beruf und Familie
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt einen zentralen Schwerpunkt der Arbeit der Beauftragten für Chancengleichheit dar. Ziel ist es, gleiche Bedingungen für Frauen und Männer zu schaffen, damit sie berufliche Chancen nutzen und familiäre Verpflichtungen erfüllen können.