Chancengleichheit Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Aufgabenstellung der Beauftragten für Chancengleichheit ist im Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg, dem „Chancengleichheitsgesetz“, verankert. 

Die Gleichstellungsbeauftragte orientiert sich am Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) und am Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG). Diese beiden Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Beauftragten für Chancengleichheit, wie zum Beispiel

  • frühzeitige Beteiligung an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die berufliche Situation der Kolleginnen im wissenschaftlichen Support betreffen
  • Einreichung von Initiativvorschlägen zur Optimierung von Gleichstellungsstrukturen oder Strukturen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Beteiligung am internen Weiterbildungsprogramm
  • jährliche Treffen mit den Kolleginnen im wissenschaftlichen Support
  • Angebot von Sprechstunden, die ohne Einhalten des Dienstweges wahrgenommen werden können

Bei Fragen zur Mitwirkung der Beauftragten für Chancengleichheit wenden Sie sich bitte an uns.