Beauftragte für Chancengleichheit Über uns
Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Umsetzung des im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Verfassungsauftrag. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) wird von den Mitarbeiterinnen des wissenschaftsunterstützenden Bereichs gewählt. Dazu gehören Kolleginnen aus Verwaltung, Labor, Bibliothek und Technik. Alle Wahlberechtigten können sich auch selbst für das Amt bewerben.
Sie ist Ansprechperson für diese Mitarbeiterinnen bei Fragen und Anliegen rund um Chancengleichheit. Sie unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes und achtet darauf, dass es eingehalten wird.
Ziel ihrer Arbeit ist es, den Frauenanteil in Bereichen zu stärken, in denen Frauen bisher unterrepräsentiert sind, und Rahmenbedingungen zu fördern, die die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege erleichtern.

Rechtsstellung
Die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) ist Teil der Verwaltung und direkt dem Kanzler zugeordnet. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben kann sie vollständig von anderen Tätigkeiten freigestellt werden. In ihrer Funktion arbeitet sie vergleichbar einer Stabsstelle.
In der Ausübung ihres Amtes ist die BfC unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Dadurch ist sie eine fachlich kompetente und neutrale Ansprechpartnerin für alle Fragen der Chancengleichheit.
Die BfC nimmt dienstliche Aufgaben wahr und ist daher nicht mit dem Personalrat gleichzusetzen. Unabhängig davon können sich Beschäftigte des wissenschaftsunterstützenden Bereichs jederzeit vertraulich und ohne Einhaltung des Dienstwegs mit ihren Anliegen an die BfC wenden.
