Gesetzliche Grundlagen

Im Bereich der Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf sind die wichtigsten Gesetze das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetzt (FPfZG). Hier sind berufliche Entlastungsmöglichkeiten aufgeführt.

Pflegezeitgesetz (PflegeZG): 

  • Kurzzeitige Freistellung: Bis zu zehn Arbeitstage für nahe Angehörige in akuten Pflegesituationen zur Organisation der Pflege.
  • Langzeitige Pflegezeit: Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate zur häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen.
  • Kündigungsschutz: Ein besonderer Kündigungsschutz gilt während der Pflegezeit.

Familienpflegezeitgesetz (FPfZG): 

  • Ermöglicht die teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu 24 Monate zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen.

Weitere wichtige rechtliche Grundlagen zur Absicherung sind das Angehörigen-Entlastungsgesetz und die Pflegeversicherung.

Angehörigen-Entlastungsgesetz

  • Entlastet Kinder und Eltern von der finanziellen Unterhaltspflicht, wenn der pflegebedürftige Angehörige Leistungen der Sozialhilfe bezieht; das Einkommen wird erst ab einem Jahresbetrag von über 100.000 Euro herangezogen.

Pflegeversicherung

  • Soziale Absicherung: Stellt sicher, dass pflegende Angehörige in der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung abgesichert sind.
  • Rentenpunkte: Die Pflegeversicherung schreibt Rentenpunkte gut.
  • Unfallversicherung: Pflegepersonen sind automatisch versichert, auch bei Wegeunfällen.